AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")

der Erfinderkinder

  • Geltung und Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die von der Erfinderkinder gGmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck unter FN 606536 s und der Geschäftsanschrift Lindenstraße 1, 6112 Wattens ("gemeinnützige Gesellschaft"), angeboten werden. Vertragsabschlüsse der Gesellschaft mit Kunden über Leistungserbringungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

Zur besseren Verständlichkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Unter Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten im Sinne des Punktes 1.1 sind Kurse, Ferienprogramme, Schulprogramme, Kindergeburtstage und sonstige Events zu verstehen, die über die Website der Gesellschaft (https://www.erfinderkinder.at/) oder telefonisch/vor Ort/per E-Mail gebucht werden ("Buchung").

Kunde der Gesellschaft ist derjenige, der (als Obsorgeberechtigter eines Teilnehmers), eine Buchung vornimmt ("Kunde"). Teilnehmer ist derjenige, der aufgrund der Buchung berechtigt ist, an der Veranstaltung teilzunehmen ("Teilnehmer").

Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

  • Vertragsabschluss
  • Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt über die auf der Homepage der Gesellschaft (https://www.erfinderkinder.at/) zur Verfügung gestellten Online-Formulare oder telefonisch/vor Ort/per E-Mail.
  • Die Buchung gemäß Punkt 2.1 über die Website erfolgt in folgenden Schritten:
  • Auswahl der gewünschten Veranstaltung;
  • Eingabe der erforderlichen Daten (Name des Kunden [und des Teilnehmers/der Teilnehmer], Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc);
  • Prüfung der Angaben;
  • Bestätigung durch Anklicken des Buttons "Jetzt Kursplatz buchen";
  • Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten;
  • Verbindliche Absendung der Buchung;
  • Durch das Absenden der Buchung über das Online-Formular gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf die gewählte Veranstaltung ab. Mit dem Absenden der Buchung erkennt der Kunde diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit der Gesellschaft allein maßgeblich an.
  • Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail samt Rechnung für die gewählte Veranstaltung bzw nach Eingang des Zahlungsbetrags.
  • Leistungen der Gesellschaft können erst nach Zahlung des Rechnungsbetrags an die Gesellschaft in Anspruch genommen werden.
  • Die Gesellschaft unterliegt keinem Kontrahierungszwang und kann Vertragsabschlüsse ohne Begründung verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn durch einen Kunden oder Teilnehmer in der Vergangenheit Anweisungen nicht eingehalten wurden oder diese Person sich selbst oder Dritte gefährdet oder Sachschäden verursacht hat.

Preise und Zahlungsmodalitäten

  • Es gelten die am Tag der Buchung angegebenen Preise. Für individuelle Angebote gelten die jeweils vereinbarten Preise.
  • Leistungen, die in der Veranstaltungsbeschreibung nicht angeführt sind (Anreise etc) hat der Kunde auf eigene Kosten zu organisieren.
  • Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise.
  • Das Entgelt für die gewählte Veranstaltung ist vollständig per Überweisung zu leisten. Die Bankverbindung wird auf der übermittelten Rechnung bekannt gegeben.
  • Bei Versäumnis der Zahlungsfrist behält sich die Gesellschaft neben der gerichtlichen auch die außergerichtliche Geltendmachung der Forderungen durch einen Anwalt oder ein Inkassobüro vor. Die Gesellschaft ist berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten zu verrechnen.

Stornobedingungen und Rücktrittsrechte des Kunden

  • Bei den von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gem § 11 FAGG zu.
  • Jede Absage hat schriftlich und bis[14 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. Die Absage ist rechtzeitig, wenn sie 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail eintrifft.
  • Bei verspäteten Stornierungen (Absage innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung) werden 50% des Entgelts in Rechnung gestellt.
  • Bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird das Entgelt nicht rückerstattet.

Abtretung des Anspruchs und Nennung eines Ersatzteilnehmers

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten zu übertragen.
  • Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschaft zulässig.
  • Stornobedingungen der Gesellschaft
  • Die Gesellschaft kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wird und dem Kunden der Rücktritt innerhalb angemessener Frist mitgeteilt wird. In diesem Fall wird der durch den Kunden geleistete Preis in vollem Umfang rückerstattet.
  • Unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt)
  • Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie zB Naturkatastrophen, Streiks, amtlichen Verfügungen, Pandemien oder Epidemien, die die Erbringung der vereinbarten Leistung verhindern, verzögern oder erheblich erschweren, ruht die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft.
  • Sorgerechtserklärung
  • Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären die Kunden als Obsorgeberechtigte eines minderjährigen Teilnehmers die Obsorge innezuhaben und eine diesbezügliche Änderung unverzüglich an die Gesellschaft zu melden.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Gesellschaft für minderjährige Teilnehmer während der Veranstaltungen beginnt mit dem Eintreffen in der jeweiligen Einrichtung und endet mit der Entlassung des minderjährigen Teilnehmers.

Abholberechtigung

Abholberechtigt sind grundsätzlich nur die Obsorgeberechtigten der Teilnehmer.

Die Obsorgeberechtigten können Personen nennen, die auch den minderjährigen Teilnehmer abholen dürfen. Diese Erlaubnis ist der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Diese abholberechtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und geistig und körperlich in der Lage sein, die Aufsicht für den minderjährigen Teilnehmer zu übernehmen. Diese abholberechtigte Person hat sich gegenüber der Gesellschaft auszuweisen.

In begründeten Ausnahmefällen und Notfällen genügt eine telefonische Mitteilung der Obsorgeberechtigten.

Die Aufsichtspflicht für einen minderjährigen Teilnehmer ist nicht gegeben, wenn er sich in Begleitung eines Obsorgeberechtigten oder sonstiger aufsichtspflichtiger Personen (zB im Falle der freiwilligen Übernahme der Aufsicht bei Kindergeburtstagen durch Eltern des Geburtstagskinds) befindet.

Medikamente

  • Mitarbeiter der Gesellschaft dürfen keine Medikamente verabreichen. Die Obsorgeberechtigten dürfen dem minderjährigen Teilnehmer keine Medikamente zum selbständigen Einnehmen mitgeben. Unter Medikamenten sind sämtliche Arzneimittel zu verstehen.
  • Ausgenommen ist die Verabreichung von Medikamenten auf Grund einer chronischen Erkrankung inkl Allergien. Es bedarf einer Zusatzvereinbarung, um die erforderlichen Maßnahmen sachgerecht umsetzen zu können. Die Gesellschaft ist über entsprechende Umstände zu informieren.

Krankheit, meldepflichtige Infektionskrankheiten, Nissen- & Lausbefall

  • Ein Teilnehmer darf an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn er an
  • einer Infektionskrankheit (zB Masern, Röteln, Mumps, Covid-19, etc); oder
  • einer sonstigen Erkrankung, die ihn stark schwächt (jedenfalls bei Fieber), leidet.
  • Nissen- und Lausbefall sowie Skabies sind solchen Krankheiten gleichzusetzen.
  • Im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Teilnahme an einer Veranstaltung durch einen Teilnehmer wegen Krankheit oder aus Gründen außerhalb der Einflusssphäre der Gesellschaft, kann keine Rückerstattung des Entgelts erfolgen.

Haftung

Die Gesellschaft haftet für Sachschäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit.

Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die von dritter Seite zugefügt werden.

Soweit die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Gesellschaft. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.erfinderkinder.at/datenschutzerklaerung

Schlussbestimmungen

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem ein Kunde als Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

Kontaktdaten der Gesellschaft

Erfinderkinder gGmbH, Weisstraße 9, 6112 Wattens (postalische Adresse)

E-Mail: service@erfinderkinder.at

Telefon: +43 (0)676 9305 446

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